Ergotherapie -

Das Wichtigste im Überblick

 

Was ist Ergotherapie? 

Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken. Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen. (DVE 08/2007)

 

Welche Maßnahmen umfasst Ergotherapie? 

Die Maßnahmen der Ergotherapie dienen der Wiederherstellung, Besserung, Erhaltung, Aufbau oder Stabilisierung oder Kompensation krankheitsbedingter Schädigungen der motorischen, sensomotorischen, perzeptiven und mentalen Funktionen und daraus resultierender Beeinträchtigungen von Aktivitäten, der Teilhabe, insbesondere im Bereich der Selbstversorgung, Mobilität, der Alltagsbewältigung, Interaktion und Kommunikation sowie des häuslichen Lebens. Sie bedienen sich komplexer aktivierender und handlungsorientierter Methoden und Verfahren, unter Einsatz von adaptiertem Übungsmaterial, funktionellen, spielerischen, handwerklichen und gestalterischen Techniken sowie lebenspraktischen Übungen. Sie umfassen auch Beratungen zur Schul-, Arbeitsplatz-, Wohnraum- und Umfeldanpassung.

 

Wie kann ich Ergotherapie erhalten?

Ergotherapie zählt genauso wie Physiotherapie und Logopädie zu den anerkannten Heilmitteln. Ärzte und zugelassene Psychotherapeuten haben die Möglichkeit die passende Therapie und Behandlungsmethode für Sie zu verordnen. Dafür wird Ihnen eine sogenannte Heilmittelverordnung ausgestellt. Grundlage hierfür ist der Heilmittelkatalog, aus dem hervorgeht welche Behandlungsform bei verschiedenen Krankheitsbildern indiziert bzw. empfohlen wird. Jeder Patient hat das Recht auf freie Therapeutenwahl, so können Sie selbst entscheiden von wem Sie sich behandeln lassen möchten und können auf Wunsch auch die Praxis oder den Therapeuten wechseln. Die Verordnung wird vor Behandlungsbeginn in der Wunschpraxis abgegeben und diese kann dann mit den Krankenkassen die erbrachten Leistungen abrechnen. 

 

Muss ich eine Zuzahlung leisten? 

Prinzipiell ja, jedoch sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr davon befreit. Erwachsene Patienten können aber auch eine Zuzahlungsbefreiung auf Antrag bei ihrer Krankenkasse erhalten, sofern sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Die Zuzahlung bei Heilmitteln beträgt 10% der Kosten, sowie 10 € pro Verordnung. Die jeweiligen therapeutischen Praxen sind verpflichtet diese Zuzahlung zu berechnen und an die entsprechende Krankenkasse weiterzuleiten. 

 

Ich bin privat versichert, was ist anders?

Bis auf den anders gestalteten bürokratischen Aufwand gibt es keine Unterschiede. Der Arzt stellt Ihnen ein Privatrezept aus, Sie begleichen die Rechnungen selbst und können diese dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Das Honorar für die Behandlungen kann dabei jede Praxis selbst festlegen. Vor Behandlungsbeginn wird dazu ein Vertrag geschlossen auf dem die Honorare und Leistungen erfasst sind. 

 

Wie ist der allgemeine Ablauf der Therapie? 

Nach einer ersten Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. Dieser Termin ist für Sie unverbindlich, sprich, Ihre Verordnung, falls vorhanden, wird noch nicht begonnen. So können Sie entscheiden ob Sie sich in meiner Praxis behandeln lassen möchten, ohne das Probleme beim Wechsel in eine andere Praxis entstehen. Entscheiden Sie sich für meine Praxis, vereinbaren wir die ersten Termine für Ihre Behandlung und ich nehme Sie als neuen Patienten in meiner Praxis auf. In den ersten Sitzungen finden Befundgespräche, Anamnese und ein erstes Abstecken Ihrer Wünsche und Ziele statt. Auf dieser ersten Grundlage bauen die weiteren Sitzungen auf. Vor Ende einer Verordnung findet jeweils ein Reflexionsgespräch statt und gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Arzt wird dann über den weiteren Fortgang der Behandlung entschieden. Bei der Behandlung von Kindern finden zusätzlich regelmäßig Elterngespräche statt. 

 

Wie lang dauert denn eine Therapieeinheit?

Je nach verordneter Behandlungsmethode dauert eine ergotherapeutische Einheit zwischen 30 und 60 Minuten. 

 

  - Psychisch-funktionell: 60 Minuten

  - Sensomotorisch-perzeptiv: 45 Minuten

  - Hirnleistungstraining: 30 Minuten

  - Motorisch-funktionell: 30 Minuten